Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach §15 Psychotherapiegesetz. Diese gilt vom ersten Kontakt zwischen uns und bleibt auch nach Beendigung der psychotherapeutischen Beziehung aufrecht. Alle Daten und Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen und dazu ein erstes Gespür zu bekommen, ob wir miteinander arbeiten wollen und können. Für eine gelungene Zusammenarbeit ist die Beziehung zwischen Klient und Psychotherapeut von großer Bedeutung, darum nehmen wir uns gleich beim ersten Mal schon 50 Minuten Zeit und besprechen gemeinsam Ihr Anliegen. Sie erhalten einen ersten Einblick in meine Arbeitsweise und alle weiteren Informationen.
Kosten
Das Erstgespräch, sowie jede weitere Einzeltherapie (Dauer: je 50 Minuten) kostet € 80,-. Die Bezahlung erfolgt mittels Überweisung. Nur das Erstgespräch ist in bar zu bezahlen.
Psychotherapeutische Leistungen sind gemäß §6 Abs.1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit.
Absageregelung und Verspätungen
Haben wir einen Termin vereinbart, ist dieser exklusiv für Sie reserviert. Sollte ein Termin aufgrund von Verhinderung nicht eingehalten werden, kann dieser bis spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per Mail storniert oder verschoben werden und es entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen wird Ihnen der volle Betrag in Rechnung gestellt.
Sollten Sie sich einmal verspäten, ist es nicht möglich, die Einheit zu verlängern.
Therapieablauf
Haben Sie sich nach dem Erstgespräch entschieden, dass ich Sie auf Ihrem ganz persönlichen Weg begleiten darf, vereinbaren wir uns einen weiteren Termin. In der Regel findet eine Psychotherapie 1x wöchentlich statt. Eine Einheit dauert 50 Minuten. Die Frequenz kann jedoch, je nach Thematik bzw. therapeutischem Fortschritt individuell angepasst werden.
In Ausbildung unter Supervision
Der Status "In Ausbildung unter Supervision" bedeutet, dass ich mich im letzten Abschnitt meiner langjährigen Ausbildung zur Psychotherapeutin befinde und zur eigenständigen, psychotherapeutischen Tätigkeit berechtigt bin. In regelmäßigen, engmaschigen Abständen reflektiere ich meine Arbeit mittels anonymisierter Supvervision bei erfahrenen, dazu berechtigten Psychotherapeut:innen.